Vertragsrecht

„Der Handschlag besiegelt die Übereinkunft; das gesprochene Wort gilt". Alte Rechtstraditionen, die ihre Schwächen haben. Nicht umsonst werden immer mehr Übereinkünfte in professioneller, schriftlicher Form geschlossen. Schließlich müssen Ansprüche, Leistungsumfänge und Verpflichtungen genau definiert und gerichtsfest gemacht werden. Dies gilt vom Vertragsumfang bis zu möglichen Gewährleistungsregelungen.

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Vertragsrechts. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die konkrete Situation und finden die „passende" vertragliche Regelung. Getreu dem Motto: „Wir präsentieren Ihnen die Lösung und erklären Ihnen nicht das Problem". Sprechen Sie uns zu folgenden Punkten gern an:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Abwehr und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei

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